Die wichtigsten Fragen & Antworten
FAQs
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?
Diese müssen in der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden.
Dazu gehören rund 2% vom Kaufpreis an Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbsteuer.
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. In Schleswig-Holstein zahlt man beispielsweise 6,5%, in Bayern lediglich 3,5%.
Oftmals kommt dann noch der Makler mit ca. 3 % hinzu.
Sie kaufen direkt beim Wohnungsunternehmen, eine Maklercourtage wird nicht gesondert berechnet.
Kaufe ich zu einem marktgerechten Preis?
Kaufpreise unterliegen oftmals einer gewissen Bandbreite. Diese Bandbreite ist oftmals der
Wunschvorstellung des Verkäufers, der Bausubstanz oder des Bauzustandes geschuldet.
Neben Ihrer Prüfung nimmt auch Ihre finanzierende Bank eine Prüfung des Wertes vor.
Wir kaufen durch unser jahrelang gewachsenes Netzwerk unter dem Marktpreis ein, sodass wir Ihnen einen marktgerechten Preis anbieten können.
Kann ich die Immobilie vor Erwerb besichtigen?
Wir legen sehr viel Wert darauf, dass sich unsere Erwerber komplett mit Ihrem Investment identifizieren.
Daher stellen wir Ihnen das Objekt anhand der Unterlagen vor und zeigen Ihnen in einem weiteren Termin selbstverständlich den Standort, das Wohnquartier sowie die Immobilie selbst im Rahmen eines umfangreichen Ortstermins.
Wie läuft die notarielle Abwicklung?
Die zentrale Abwicklung der Kaufverträge übernimmt eine renommierte Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Braunschweig.
Sofern Sie nicht nach Braunschweig zur Kaufvertragsunterzeichnung kommen können oder möchten, gibt es die Möglichkeit, dass Sie ein Notariat in Ihrer Nähe aufsuchen und uns ein notarielles Kaufangebot unterbreiten, welches wir dann im Notariat in Braunschweig annehmen.
Welche laufenden Kosten kommen auf mich zu?
Sofern Sie vermieten, ist ein Großteil der laufenden Betriebskosten auf Ihre Mieter umlagefähig
Sie haben die Kosten für die Hausverwaltung, für die laufende Instandhaltung / Erhaltung sowie z.B. die Kontoführungsgebühren zu tragen. Je nach Liegenschaft kann es noch Kostenblöcke geben, wie z.B. Ausgaben für den Verwaltungsbeirat oder auch Einnahmen durch den Betrieb einer gemeinschaftlichen PV-Anlage.
Ferner wird ein regelmäßiger Betrag zur so genannten Erhaltungsrücklage oder Erhaltungsrückstellung von jedem Eigentümer einer Eigentumswohnung angespart.
Diese Gelder dienen der späteren Instandhaltung, Reparatur des Hauses.
Die Höhe der Zuführung zur Rücklage / Rückstellung variiert je Objekt, hängt oftmals vom Baujahr / Zustand ab und wird in der Eigentümerversammlung festgelegt.
Was passiert, wenn mein Mieter die Miete nicht zahlt?
Hiergegen können Sie eine Mietausfallversicherung abschließen. Es gibt mehrere Anbieter zu günstigen Prämien am Markt.
Wenn der Mieter darüber hinaus Schäden in der Wohnung verursacht hat und die Wohnung verwahrlost hinterlässt, dann könnte eine Mietnomadenversicherung greifen.
Beide Fälle kommen innerhalb unseres vermittelten Wohnungsbestandes sehr selten vor.
Sofern Sie das, zugegeben geringe, Risiko ausschließen möchten, so helfen die genannten Versicherungslösungen.
Die Prämie für beide Versicherungen ist übrigens nicht sehr hoch, diese liegt bei rund 200 € im Jahr.
Wer kümmert sich um Neuvermietung und Mietanpassungen?
Zur Unternehmensgruppe gehört die Schrader Grundvermögen- und Beteiligungsgesellschaft mbH (kurz SGB-Immobilien), welche i.d.R. die Objekt- bzw. Mietsonderverwaltung der durch uns veräußerten Eigentumswohnungen wahrnimmt.
Zu den Aufgaben der SGB – Immobilien gehören u.a. die Koordination der Neuvermietungen oder auch die Wohnungsübergaben von den bisherigen und / oder an die neuen Mieter.
Die Kosten der Neuvermietung belaufen sich auf zwei Monatsnettokaltmieten zzgl. MwSt., entsprechen also einer üblichen Maklercourtage.
Hinzu kommt für jede Wohnungsübergabe ein Festhonorar in Höhe von pauschal 100 € zzgl. MwSt.
I.d.R. wird zu einem höheren Mietzins nachvermietet, sodass sich diese Kosten relativ schnell amortisieren.
Die Durchführung der Neuvermietungen und der Wohnungsübergaben erfolgt entweder über mit uns kooperierende, qualifizierte Maklerunternehmen oder durch unsere Objektbetreuer vor Ort.
Jedes Mietverhältnis wird von SGB-Immobilien überwacht und regelmäßig hinsichtlich möglicher Mietanpassungen geprüft.
Die Mietanpassungen führt die SGB – Immobilien jedoch nicht ohne Rücksprache mit unseren Mandanten / Eigentümern durch.
Für Ihre Tätigkeiten berechnet die SGB-Immobilien ein monatliches, steuerlich abzugsfähiges Honorar, welches derzeit 21 € zzgl. MwSt. beträgt.
Weitere Informationen zur SGB-Immobilien erhalten Sie unter:
Wer erstellt die Betriebskostenabrechnungen für meine Mieter?
Auch hierfür ist die SGB- Immobilien zuständig.
Sie brauchen sich um Nichts zu kümmern, erhalten von uns einmal im Jahr die Abrechnungsunterlagen sowie eine kurze schriftliche Zusammenfassung zu den Abrechnungszahlen.
Ferner erhalten Sie von uns am Jahresanfang einen Jahreskontoauszug mit Hinweisen per Mail, der Ihnen die Einnahmen und Ausgaben des Vorjahres aufzeigt. Diesen benötigen Sie i.d.R. auch für die Einkommensteuererklärung.
Die SGB-Immobilien führt die Miet-Treuhandkonten bei der DKB Bank AG. Die DKB bietet spezielle Lösungen für Immobilienverwalter an und berechnet lediglich 4 € monatlich an Kontoführungsgebühren.
Bin ich zu jung oder zu alt, um in eine Kapitalanlageimmobilie zu investieren?
Sobald Sie über ein festes Einkommen verfügen, sollten Sie mit Ihrem Berater und uns zusammen, die Möglichkeiten prüfen lassen.
Wie bei jeder Kapitalanlage zählt auch hier: Je eher, desto besser!
Trotzdem investieren auch viele Rentner in unsere Immobilien, da diese eine gute Eigenkapitalrendite und viel Sicherheit bieten- auch Inflationssicherheit.
Man muss das Konzept nur dem Alter entsprechend anpassen.